Wer seinen Studierenden im OpenOLAT Skripte zur Verfügung stellt, musste sich bislang keine Gedanken übers Urheberrecht machen: Hochschulen zahlen eine Pauschale an die VG Wort, die – ähnlich der GEMA für Musik – Interessen der Verlage vertritt und Tantiemen an Autor_innen ausschüttet. Doch jetzt kommt eine Neuregelung auf Hochschullehrende zu. Womöglich müssen sie ab 2017 alle urheberrechtlich geschützten Texte, Textauszüge und Artikel, die sie in digitale Semesterapparate einstellen, einzeln erfassen. Selbst wenn die Dokumente passwortgeschützt nur einer Handvoll Studierenden zur Verfügung stehen.
In einem Pilotprojekt hat die Universität Osnabrück
bereits ein Verfahren Vizepräsidentin Prof. Dr. May-Britt Kallenrode zu dem Fazit, dass mit Einführung einer Einzelmeldepflicht wesentlich weniger Texte von den Studierenden und Lehrenden verwendet würden: „Der organisatorische Aufwand für die Hochschulen ist unangemessen hoch und keine Alternative zu einer Pauschalvergütung.“Deshalb hat die VG Wort sich jetzt mit der Kultusministerkonferenz darauf verständigt, eine entsprechende Meldung und Abrechnung für Hochschulen nicht vor dem 1. Januar 2017 einzuführen. Zuvor soll noch einmal gründlich am Meldeportal nachjustiert werden. „Die Osnabrücker Dozenten haben uns zurückgemeldet, dass die Einzelerfassung über unser Portal sehr aufwendig sei“, sagt VG-Wort-Pressereferentin Angelika Schindel, „wir wollen das Verfahren deshalb vereinfachen und nutzerfreundlicher gestalten.“
Der Rechtliche Hintergrund
Paragraph 52a wurde 2003 ins Urheberrecht aufgenommen und regelt die „öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung“. Die strittige Auslegung dieses Paragraphen hatte zu einem langjährigen Rechtsstreit zwischen den Ländern und der VG WORT geführt.
Bislang wurden Pauschalabgaben für entsprechende Nutzungen an die VG Wort gezahlt, ab 2017 sollen nun offenbar alle Lehrenden an Hochschulen ihre Nutzungen einzeln melden. Die Universität Osnabrück hat wesentliche Fragen und Antworten zu dem Paragraphen für den Hochschulkontext zusammengefasst:
Weiterführende Links zum Thema
- SZ: Unis können Skripte auch 2016 unbürokratisch ausgeben
- Pressemeldung: Verständigung zu Intranetnutzungen an Hochschulen
- Abschlussbericht zum Pilotprojekt an der Universität Osnabrück
- Presseinformation der VG Wort: Pilotprojekt für Intranetnutzungen
Sehr informativer Artikel zur Neuregelung des Urheberrechts an Universitäten. Für Interessierte haben wir, der Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V., auf unserem Ratgeberportal http://www.urheberrecht.de alle relevanten Informationen rund ums Thema Urheberrecht zusammengestellt. Neben der Konzentration auf bestimmte Medien widmen wir uns auch allgemeinen Fragen, wie der Definition des Begriffes geistiges Eigentum. Außerdem erklären wir beispielsweise, was die im Text genannte VG Wort ist.